DSGVO und Photographie

Es gibt ja viele Artikel und Angstmache vor der DSGVO. Auch die Überarbeitung der Datenschutz-Angaben auf dieser Internetpräsenz hat einiges an Zeit gebraucht.

Aber wenn ich sehe, von wie vielen Firmen ich jetzt angeschrieben werde, die von mir eine Bestätigung wollen oder mich aber aus ihrem Mailverteiler löschen werden, sehe ich die Sache schon mal positiv.

Spanned wird die Frage, ob gegen Facebook, Google & Co die Einschränkung der Datensammelwut durchgesetzt werden kann oder es bei dem AGB-Motto "Friss oder Stirb" - also "Akzeptiere oder melde Dich ab" bleibt.

Da auch das blose Photographieren eine Datenverarbeitung im Sinne des DSGVO darstellt, kommt auch die Frage auf, was man als Privatperson beachten muss. Gerade hier besteht sehr viel Verunsicherung. Aber: Man kann ja auch mal einen Blick reinwerfen: https://www.datenschutz-grundverordnung.eu/

Und hieraus will ich jetzt einfach mal zitieren (ups... wie war das jetzt mit dem Copyright???)

 

DS-GVO Artikel 1: "... 2. Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, ...

c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,"

 

Ergänzt wird dies durch den Erwägungsgrund 018: "Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online- Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten. Diese Verordnung gilt jedoch für die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, die die Instrumente für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder familiären Tätigkeiten bereitstellen."

 

Vieles bleibt zwar noch unsicher, aber ich denke, dass wenn man sich an das bisherige Recht gehalten hat, dann sollte es bis auf weiteres ohne große Probleme weitergehen.